DSGVO - Was ist denn da zu tun?

Das Thema Datenschutz wurde in der Vergangenheit zum Teil sehr wenig beachtet. Vielen Internetnutzern und -anbietern wie z. B. Homepage- oder Website-Betreibern war selten klar, was dann eigentlich deren persönlicher Beitrag war, um für "gläserne" Nutzer zu sorgen.

Ein Klick und WordPress oder andere Systeme sind im Internet. Dass dabei zum Teil vielleicht sogar unbewusst Daten für Dritte gesammelt wurden, blieb meist im Verborgenen.

Weitere Beispiele:
Schriften, die von irgendwo geladen werden, ein Social-Media-Button auf der eigenen Webseite und schon bekommen große Unternehmen Informationen über die Seitenbesucher und Seitenbetreiber, die zusammengeführt deren komplettes Surfverhalten protokolliert und letztlich deren Personen oder Unternehmen zuordnen lassen.
Andere wissen vielleicht sehr viel mehr durch die Internetnutzung als sie ahnen.

Hier bringt wahrscheinlich die DSGVO Transparenz:
Mit zum Teil großen Aufwand fordert diese nun Anbieter zur Analyse und Offenlegung der eigenen Beteiligung am Datensammeln und -zusammenführen.

Sicher, man könnte auch erst mal bei "den Großen" ansetzen und dort die Zusammenführung der Daten unterbinden.
Was da aber alles passiert, darüber werden wir nun erst einmal zumindest theoretisch aufgeklärt, wenn wir denn die Datenschutzerklärungen lesen und beurteilen.

Wenn der "Beipackzettel" beim Surfen endlos ist, sollten wir über "Risiken und Nebenwirkungen" ruhig einmal nachdenken.

Und als Webseiten-Ersteller und -anbieter?

  • Bringen Sie Impressum und Datenschutzerklärung auf einen aktuellen Stand
  • Bieten Sie auf Ihrer Website SSL-Verschlüsselung (HTTPS) an.
  • Verstehen Sie, welche Cookies beim Besuch Ihrer Webseiten gesetzt werden und wofür diese genutzt werden (können) und informieren Sie darüber.
  • Sammeln Sie nicht viel und unnötig Daten. Für einen Newsletter braucht es notwendigerweise nur die E-Mail-Adresse.
  • Falls Sie Dienste Dritter nutzen (Google-Analytics, Youtube-Player, Webfonts, Cookies u.v.m.): Überlegen Sie, ob es notwendig ist und was auch Dritte Parteien damit tun (könnten).

Rechtlich kann ich Ihnen nicht sagen, was notwendig und ausreichend ist, aber Sie gerne unterstützen, wie Sie die o.g. Punkte technisch