Die IT-Recht Kanzlei München (Rechtsanwälte Keller-Stoltenhoff, Keller GbR) rät in einem Beitrag vom 03.04.2018 bezüglich "Matomo" (ehemals "Piwik") zu folgenden Maßnahmen beim Einsatz von selbstgehostetem Matomo:
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Anonymisierung der IP-Adresse des Seitennutzers durch Plugin "AnonymizeIP"
Einstellungen -> Plugins
Empfehlung: zwei Oktette der IP-Adresse zu anonymisieren
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Belehrung über die Widerspruchsmöglichkeit
Der Widerspruch kann bei Matomo durch Verwendung des "Opt-Out"-IFrames ermöglicht werden. Es wird dann ein Cookie auf dem Computer des Seitenbesuchers gespeichert, das die weitere Speicherung von Besuchsdaten unterbindet.
Opt-Out-IFrame und der Hinweis darüber sollen in die Datenschutzklausel eingebunden werden.
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Löschung vorhandener Altdaten
Bereits erstellte Profile dürfen nicht verwendet werden und sollen gelöscht werden.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Installation und Konfiguration einer datenschutzfreundlichen Besucherdaten-Erfassung unter eigener Regie.
Durch selbstgehostete Lösungen tragen Anbieter dazu bei, dass die Zusammenführung von Identität und Nutzungshandlungen von Webseitennutzern wirksam verhindert wird und Nutzer dadurch tatsächlich nicht "gläsern" werden.