Matomo-Einstellungen für die DSGVO

Die IT-Recht Kanzlei München (Rechtsanwälte Keller-Stoltenhoff, Keller GbR) rät in einem Beitrag vom 03.04.2018 bezüglich "Matomo" (ehemals "Piwik") zu folgenden Maßnahmen beim Einsatz von selbstgehostetem Matomo:

  1. Anonymisierung der IP-Adresse des Seitennutzers durch Plugin "AnonymizeIP"
    Einstellungen -> Plugins
    Empfehlung: zwei Oktette der IP-Adresse zu anonymisieren
     
  2. Belehrung über die Widerspruchsmöglichkeit
    Der Widerspruch kann bei Matomo durch Verwendung des "Opt-Out"-IFrames ermöglicht werden. Es wird dann ein Cookie auf dem Computer des Seitenbesuchers gespeichert, das die weitere Speicherung von Besuchsdaten unterbindet.
    Opt-Out-IFrame und der Hinweis darüber sollen in die Datenschutzklausel eingebunden werden.
     
  3. Löschung vorhandener Altdaten
    Bereits erstellte Profile dürfen nicht verwendet werden und sollen gelöscht werden.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Installation und Konfiguration einer datenschutzfreundlichen Besucherdaten-Erfassung unter eigener Regie.

Durch selbstgehostete Lösungen tragen Anbieter dazu bei, dass die Zusammenführung von Identität und Nutzungshandlungen von Webseitennutzern wirksam verhindert wird und Nutzer dadurch tatsächlich nicht "gläsern" werden.