Falls auf Webseiten Ihrer Website YouTube-Videos nicht nur verlinkt, sondern so eingebettet sind, dass sie dort auch abgespielt werden können, erzeugt der Browser des Nutzers dabei Daten bei YouTube über dessen Besuch. Gemäß der Datenschutz-Verordnung sollte das nicht der Fall sein.
YouTube stellt eine alternative Art zur Verfügung, mit der die Daten gemäß der EU-Richtlinie zum Datenschutz, der sogenannten DSGVO (GDPR) eingebunden werden können.
Dazu müssen Sie das Video in der Regel mit dem von YouTube generierten Code einbinden, für dessen Erstellung Sie folgende Parameter einstellen müssen:
"Erweiterten Datenschutzmodus aktivieren"
Content-Management-Systeme (WordPress, Drupal etc.) bzw. Webbaukästen (Jimdo etc.) binden Videos nicht automatisch auf diese Weise ein. Gehen Sie daher im Zweifelsfall so vor:
Auf der Seite des Videos bei YouTube "TEILEN" und "EINBETTEN" und "OPTIONEN ZUM EINBETTEN" wählen.
Die Option "Erweiterten Datenschutzmodus aktivieren" auswählen.
Genau diesen Code muß auf der eigenen Webseite eingefügt werden.
Beispiel:
<iframe width="560" height="315" src="https://www.youtube-nocookie.com/embed/DieVideoID" frameborder="0" allow="autoplay; encrypted-media" allowfullscreen></iframe>
Natürlich stellt sich hier die Frage, warum Tausende von Webseiten geändert werden sollen, statt an der Stelle, wo solche Daten erfasst werden könnten, einfach deren Erfassung zu verbieten. Auch in anderen Bereichen müssen Hersteller, die im Ausland tätig sind, sich an in Europa geltenden Regelungen und Vorschriften halten.
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